Arbeitshilfe November 2015

Vorläufigkeit bei Vermietungsabsicht – Beseitigung der Unsicherheit?

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Welche objektiven Umstände müssen gegeben und festgestellt sein, um von einer Beseitigung der Unsicherheit ausgehen zu können, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Hinblick auf das Vorliegen der Vermietungsabsicht für vorläufig erklärt worden sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAE-86829