Arbeitshilfe Juli 2016

Zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa ErbStG und einer teilweisen Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a jeweils i.d.F. vor dem 1.1.2009

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Schenkung von Kunstgegenständen - Steuerbefreiung (Streitjahr 2006):

Unter welchen Voraussetzungen ist die Schenkung von Kunstgegenständen vollständig von der Steuer befreit?

Genügt die Bereitschaft des Beschenkten Kunstgegenstände im Sinne der Denkmalspflege fachgerecht konservatorisch zu behandeln und zu erhalten, sowie Objekte an Kunsthallen und Museen zu verleihen für die Befreiung von der Schenkungsteuer?

Ist der Nachweis zur Bereitschaft an einen befristeten Zeitraum gebunden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-86805