Strafverteidigungskosten als Werbungkosten?
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Kann für eine nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit in Form der Erstellung von Lehrbriefen der von der Rechtsprechung für die Anerkennung eines Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG geforderte "persönliche Kontakt" als Merkmal einer "vergleichbaren Tätigkeit" durch einen rein schriftlichen ersetzt werden? Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Liegt ein ausreichender beruflicher Zusammenhang vor, wenn die ggf. strafbare Handlung "in Ausübung" der individuellen beruflichen Tätigkeit begangen wurde (Abgrenzung: nur "bei Gelegenheit" der Berufstätigkeit)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-86784