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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 U 32/13

Gesetze: SGB 7 § 67 Abs 3 S 1 Nr 2a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Vom Begriff der Berufsausübung i.S.v. § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VII, als eine der Voraussetzungen für den Bezug von Waisenrente, sind berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht zumindest auf einen bestimmten Ausbildungsberuf gerichtet sind - wie etwa ein Vorpraktikum - nicht erfasst.

2. Eine erweiternde Auslegung durch die Gerichte würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

Fundstelle(n):
EAAAE-86611

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