Doppelte Haushaltsführung: Gesamter Einzugsbereich
einer politischen Gemeinde als Beschäftigungsort im Sinne des EStG
- Feststellungslast
Leitsatz
1. Zweifel an der Begründung
eines eigenen Hausstands in der Wohnung des Lebensgefährten gehen
zu Lasten der Steuerpflichtigen, weil sie für das Vorliegen einer
doppelten Haushaltsführung die Feststellungslast trägt.
2. Unter Beschäftigungsort
i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG ist nicht nur die politische
Gemeinde zu verstehen, dazu gehört vielmehr der gesamte Einzugsbereich.
3. Der Ort des eigenen Hausstands
und der Beschäftigungsort fallen dann nicht auseinander, wenn der
Arbeitsplatz vom Haupthausstand innerhalb einer Stunde erreicht
werden kann. Denn insbesondere in Großstädten, in denen die Wohnstätten
der Beschäftigten immer weiter in die Randbereiche und über die
politische Grenze einer Gemeinde hinaus ("Speckgürtel") verdrängt
werden, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres
zumutbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 808 Nr. 10 GStB 2015 S. 205 Nr. 6 StBW 2015 S. 327 Nr. 9 CAAAE-86279
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