Richtigstellungsbescheid gegenüber dem
Rechtsnachfolger einer bereits verstorbenen Person nach einer Außenprüfung
Leitsatz
1. Wird nach einer Außenprüfung
in einem einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid als
Inhaltsadressat eine Person benannt, die bei Erlass des Bescheides
bereits verstorben war, und wird dieser Mangel durch Richtigstellungsbescheid
gegenüber dem Rechtsnachfolger klargestellt, so liegt erst im Richtigstellungsbescheid
ein aufgrund der Außenprüfung erlassener Bescheid i.S.d. § 171 Abs.
4 Satz 1 AO vor.
2. Dies gilt auch dann, wenn
der Rechtsnachfolger bereits mit einem anderen Anteil Feststellungsbeteiligter
des teilweise unwirksamen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids
war.
Fundstelle(n): NAAAE-85837
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