Der Pkw im Steuerrecht
2015
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A. Der Pkw im Privat- und Betriebsvermögen
I. Abgrenzungsmerkmale
1. Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung
Auf die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kommt es bei der ertrag- und umsatzsteuerlichen Würdigung nicht (zwingend) an. So kann auch für Fahrzeuge, die nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz beispielsweise als Lkw klassifiziert worden sind, der Ansatz eines geldwerten Vorteils/Sachbezugs/einer Nutzungsentnahme in Betracht kommen.S. 8
Auch Campingfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen spielen somit bei den Ertragsteuern eine Rolle und können zu Problemen führen.
2. Bedeutung des betrieblichen Nutzungsumfangs
Ein Pkw kann zum Privat- oder Betriebsvermögen gehören. Bei letzterem Vermögen wird dabei noch zwischen dem gewillkürten und dem notwendigen Betriebsvermögen unterschieden. Richtlinie 4.2 Abs. 1 EStR gibt dabei vor, bei welchem prozentualem betrieblichen Nutzungsumfang welche Art von Vermögen gegeben ist. Bei einer betrieblichen Nutzung über 50 % liegt zwingend notwendiges Betriebsvermögen vor. Beträgt der unternehmerische Nutzungsumfang nicht mehr als 50 aber zumindest 10 %, steht dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zu, so dass er die...