Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)
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II. Grundwissen zum neuen Mindestlohn
Mindestlohn bedeutet „übersetzt“ ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer als Minimum zusteht. Dieses Minimum beträgt für alle Arbeitnehmer im Bundesgebiet seit dem grundsätzlich 8,50 € brutto pro Zeitstunde.
Das MiLoG betrifft in Deutschland eine große Zahl von Arbeitnehmern. Etwa 5,25 Millionen Erwerbstätige haben vor dem noch eine Stundenvergütung erhalten, die deutlich unter den nunmehr vorgeschriebenen 8,50 € brutto lag. Ungefähr ein Drittel der Arbeitnehmer mussten sich zuvor mit weniger als 6 € brutto begnügen, ca. 1,3 Millionen erreichten weniger als 5 € brutto. Die Korrekturwirkung des MiLoG ist also beträchtlich (Däubler, NJW 2014 S. 1924).S. 8
Die Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, ist die Nachtarbeit mit einem angemessenen Zuschlag in Höhe von in der Regel 25 % des Stundenlohns zu vergüten. Nach den Vorgaben des MiLoG beträgt die Vergütung für Nachtarbeit in Zukunft aufgerundet etwa 10,63 € brutto pro Zeitstunde.
1. Persönlicher Anwendungsbereich des MiLoG
Grundsätzlich betrifft der neue Mindestlohn jeden Arbeitnehmer im ...