Die neuen GoBD zur IT-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff
2015
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Einleitung
Mit dem hat die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung und zum Datenzugriff zusammengefasst. Die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, ersetzen die bisher getrennten Stellungnahmen. Die GoBD sollen nach Aussage der Finanzverwaltung „keine Änderung der materiellen Rechtslage bzw. der Verwaltungsauffassung“ darstellen. Vielmehr sollen die bisherigen Verlautbarungen hinsichtlich der technischen Entwicklung überarbeitet und zusammengefasst werden. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der GoBD für den IT-Einsatz im Rechnungswesen der Unternehmen verknüpft dieser Beitrag den Wortlaut des BMF-Schreibens mit einer inhaltlichen Einordnung der Regelungen im Gesamtzusammenhang und im Detail.