Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
2015
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VII. Haftpflichtversicherung der PartG mbB
1. Vorgaben der einzelnen Berufsordnungen
Die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung, die die PartG mbB zum Ausgleich für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Partner unterhalten muss, sind nicht einheitlich im PartGG geregelt, sondern einzeln in der jeweiligen Berufsordnung, die für den einzelnen Partner maßgeblich ist. Die Anforderungen sind für die verschiedenen Professionen unterschiedlich geregelt.
Bei Steuerberatern als Partner muss die PartG mbB eine Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000 € unterhalten (§ 67 Abs. 2 Satz 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB). Die Jahreshöchstleistung für alle in einem S. 26Versicherungsjahr verursachten Schäden kann auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden (Maximierung der Jahreshöchstleistung), sie muss jedoch mindestens 4.000.000 € betragen.
Bei Wirtschaftsprüfern als Partner muss die PartG mbB eine Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000 € unterhalten (§ 54 Abs. 1 Satz 2 WPO i. V. mit § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Jahreshöchstleistung darf nicht begrenzt werden (Ausschluss der Maximierung).
Bei Rechtsanwälten als Partner muss die PartG mbB eine Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000 € unter...