Praktische Jahresabschlussanalyse
1. Aufl. 2015
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X. Zusammenfassendes Bonitätsurteil, Rating
1. Rating-Begriff und Rating-Ziele
Der Rating-Begriff leitet sich aus dem englischen Verb „to rate“ ab und bedeutet „einschätzen“ oder „bewerten“. Ratings sind demnach Instrumente, die der Klassifizierung von juristischen Personen (z. B. Unternehmen) oder natürlichen Personen (z. B. Privathaushalten) in eine bestimmte Rangordnung anhand bestimmter Merkmalsausprägungen dienen. Relevante Merkmale stellen vor dem Hintergrund des Erkenntnisziels „Bonität“ bzw. „Kreditwürdigkeit“ vor allem die Finanz- und Erfolgslage auf Basis quantitativer und qualitativer Unternehmensbeurteilungen dar.
Der Begriff „Rating“ bezeichnet sowohl das Verfahren als auch das Bewertungsergebnis. Letzteres verdichtet die Vielfalt der für die Einschätzung der Bonität eines Schuldners notwendigen Aspekte zu einer einzigen integrierenden Kennzahl, dem Rating-Symbol.
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Moody`s | Standard & Poors (S&P) | Bonitätseinstufung | Idealisierte
Ausfallquote in %
(S&P) |
Aaa | AAA | Sehr
gut: Höchste Bonität, praktisch kein Ausfallrisiko | 0,01 |
Aa1 Aa2 Aa3 | AA+ AA AA− | Sehr gut bis
gut: Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit, geringes Insol... |