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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 R 2647/14

Gesetze: SGB 6 § 233; SGG § 144

Leitsatz

Leitsatz:

Auch ein Nachversicherungsschuldner, dessen pflichtwidriges Unterlassen den Rentenversicherungsträger von der Geltendmachung seines Beitragsanspruchs abgehalten hat, handelt grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dennoch auf Verjährung beruft (siehe hierzu -). 2. Bei dem Streit um die Durchführung der Nachversicherung handelt es sich nicht um eine Erstattungsstreitigkeit zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden mit der Folge, dass insoweit § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG nicht einschlägig ist.

Fundstelle(n):
TAAAE-82880

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