Lohnsteuer/Einkommensteuer: Geldwerter
Vorteil für angestellte Anwälte durch die eigene Berufshaftpflichtversicherung
einer Rechtsanwalts-GmbH
Leitsatz
Beiträge
einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung gem.
§ 59j BRAO stellen keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten
Anwälte dar; sie werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse
der Rechtsanwalts-GmbH geleistet, da sie ohne Haftpflichtversicherung
nicht zur Anwaltschaft zugelassen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 918 Nr. 16 BBK-Kurznachricht Nr. 6/2015 S. 256 DStR 2015 S. 6 Nr. 42 DStRE 2015 S. 1412 Nr. 23 DStZ 2015 S. 137 Nr. 5 EFG 2015 S. 393 Nr. 5 EStB 2015 S. 326 Nr. 9 KÖSDI 2015 S. 19269 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2015 S. 1525 AAAAE-82655
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