Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer Apotheke bei Außenprüfung
Leitsatz
Sind mittels eines Warenwirtschaftssystems programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs 1 AO gesondert
aufzubewahrende Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörden. Ein Verlangen der Überlassung
von Datenträgern ist ermessenfehlerhaft, sofern sämtliche Unterlagen in schriftlicher Form vorgelegt wurden und darüber hinaus
auch Zugriff auf das Datenverarbeitungssystem gewährt worden ist.
Fundstelle(n): AO-StB 2015 S. 266 Nr. 9 AO-StB 2015 S. 74 Nr. 3 EFG 2015 S. 262 Nr. 4 DAAAE-82226
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