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FG Münster Urteil v. - 11 K 2284/13 Kg EFG 2015 S. 307 Nr. 4

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 a, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 d

Kindergeld

Freiwilliger Wehrdienst als Berufsausbildung i.S. des Kindergeldrechts

Leitsatz

Die Grundausbildung im freiwilligen Wehrdienst zur späteren Verwendung bei der Heeresfliegerwaffenschule ist eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 a EStG und berechtigt zum Kindergeldbezug.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 307 Nr. 4
StBW 2015 S. 129 Nr. 4
JAAAE-82224

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