Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif
Leitsatz
Die Anwendung des Splittingverfahrens auf Alleinstehende ist vom Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich nicht geboten.
Der Gesetzgeber ist lediglich verpflichtet, Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Existenzminimums der Kinder von
der Besteuerung auszunehmen.
Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit der Gewährung des Kinderfreibetrages sowie eines Freibetrags für den Betreuungs-,
oder Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes nachgekommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 130 Nr. 2 GStB 2015 S. 129 Nr. 4 CAAAE-81720
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