Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Leistungen an eine Selbsthilfegruppe

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kursen, die von Physiotherapeuten an eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Selbsthilfegruppe für von Osteoporose betroffene Menschen erbracht werden, wurde auf Bundesebene abgestimmt. Nach einer Kurzinfo der OFD Nordrhein-Westfalen ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zu versagen, wenn die einheitliche Leistung nicht insgesamt aufgrund ärztlicher Verordnungen an die Kursteilnehmer erfolgt.

Kommen wir zur Umsatzsteuer. Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sorgt immer wieder für Streitigkeiten mit Steuerprüfern. Heute möchten wir Sie zu diesem Thema auf eine interessante Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen aufmerksam machen, zu Leistungen, die von Physiotherapeuten an eine Selbsthilfegruppe erbracht werden.

Die OFD schildert in der Verwaltungsanweisung den folgenden Sachverhalt: Ein Physiotherapeut führt in den eigenen Praxisräumen ein Funktionstraining mit Menschen durch, die von Osteoporose betroffen sind. Vertragspartner des Krankengymnasten ist eine Selbsthilfegruppe in der Rechtsform eines Vereins. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen dem Physiotherapeu...