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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 03 | Anwendungsschreiben: Spenden in das zu erhaltende Vermögen von Stiftungen

Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 10b Abs. 1a EStG veröffentlicht. Hierin definiert das BMF den Begriff des zu erhaltenden Vermögens (Vermögensstock). Weiterhin geht das BMF auf Besonderheiten in Bezug auf die Verbrauchsstiftung ein (Spenden hierfür sind nach den allgemeinen Grundsätzen des § 10b Abs. 1 EStG zu behandeln). Zudem werden Einzelheiten bei Zuwendungen von Ehegatten/Lebenspartnern erläutert. Das Schreiben ist ab dem VZ 2013 anzuwenden.

Vor dem Hintergrund der Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes hat das Bundesfinanzministerium den Abzug von Spenden in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung geregelt. Es geht nun also um die sog. Vermögensstockspenden.

Nach § 10b Abs. 1a EStG können seit 2007 Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung während eines Zehnjahreszeitraums bis zu einer Höhe von 1 Mio. € abgezogen werden. Zusammenveranlagte Ehegatten können gemeinsam bis zu 2 Mio. € als Sonderausgaben geltend machen. Seit 2013 spielt es dabei keine Rolle mehr, welcher Ehepartner im Einzelnen gespendet hat. Gefördert werden nicht nur Spenden anlässlich einer Neugründung, sondern auch Zustiftungen nach dem Gründungsjahr in das Vermögen...