Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln
2. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
12. Der Kredit ist gegeben – und wird überwacht
Bereits bei der Nachbereitung des Bankgesprächs (vgl. Kapitel 10.7) wurde deutlich, dass der Bankbetreuer Ihr Kreditengagement in der einen oder anderen Weise im Blick behält. Mögliche Instrumente und Methoden sind Gegenstand dieses Kapitels.
12.1 Ihre Informationen während der Kreditlaufzeit – vereinbaren Sie einen klaren Rahmen
Wie im Kapitel 3.2.6 zum § 18 KWG dargestellt, zeigen Banken gerade bei der laufenden Offenlegung der Kreditunterlagen einen deutlichen Spielraum zu der Frage, welche Unterlagen sie in welchem Turnus einfordern. Dies ist in den Arbeitsanweisungen der Banken geregelt und i. d. R. abhängig von Größe, Rating-Note und Blankoanteil des jeweiligen Engagements. Zudem können auch die Risikostrukturen der Bank selbst eine Rolle spielen (vgl. Kapitel 3.1.1 zur Kreditrisikostrategie).
Das bedeutet auch, dass Ihre verschiedenen Banken die Anforderung von Unterlagen während der Laufzeit eines Kredites durchaus unterschiedlich handhaben können. Konsequenz aus Unternehmenssicht ist, dass Sie von Ihrer Bank eine klare Aussage dazu ...