Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln
2. Aufl. 2014
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3. Das rechtliche „Korsett“ für Kreditgeber ist eng
Es ist in vielen Situationen wichtig, für die Einschätzung der eigenen Verhandlungsposition die rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest grob zu kennen. Allein dass es für das Kreditgewerbe mit dem Kreditwesengesetz (KWG) ein eigenes Gesetz und eine Aufsichtsbehörde gibt, wirft ein Schlaglicht auf die Regelungsdichte in dieser Branche. Welche Aufgaben die Bankaufsichtsbehörde BaFin hat und welche Befugnisse sich generell daraus ableiten, das regeln die § 6 ff KWG. Die wesentlichen, die Kreditnehmer betreffenden Regelungen werden im Folgenden dargestellt.
3.1 Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk)
In den MaRisk legt die Bankenaufsicht fest, welche Rahmenbedingungen und konkrete Vorgehensweisen alle (!) Kreditinstitute einzuhalten haben.
Für Ihre Kreditgespräche sollten Sie die in den folgenden Kapitel aufgeführten Regelungen der MaRisk kennen und beachten:
3.1.1 Risikostrategie Ihrer Banken
Die Bankenaufsicht verpflichtet die Kreditinstitute eine „Kreditrisikostrategie“ zu formulieren, diese jährlich zu überprüfen und sie dann im tägl...