Stornierungskosten auf eine geplante Skifreizeit mit den Mitarbeitern als Werbungskosten eines leitenden Angestellten
Leitsatz
1. Stornierungskosten eines leitenden Angestellten mit erfolgsabhängigen Bezügen (Chefarzt einer Klinik für Kardiologie) auf
eine geplante Skifreizeit mit seinen Mitarbeitern zur Steigerung von deren Leistungsfähigkeit und Motivation können als Werbungskosten
berücksichtigt werden. Dies gilt auch, soweit die Stornierungskosten auf die eigene Teilnahme des leitenden Angestellten entfallen.
2. Aufgrund einer teleologisch-systematischen Reduktion kommt die ihrem Wortlaut nach einschlägige Abzugsbeschränkung gemäß
§ 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG auf die im Streitfall zu beurteilende Fallkonstellation nicht zur Anwendung.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 7 DStRE 2015 S. 579 Nr. 10 EFG 2014 S. 1290 Nr. 15 FAAAE-79834
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