Unternehmens- und Praxisübertragungen
8. Aufl. 2014
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G. Grunderwerbsteuer
Schrifttum: Boruttau, Grunderwerbsteuer, 16. Aufl., München 2006; Pahlke/Franz GrEStG 4. Aufl., München 2010.
I. Allgemeines
4131Die Grunderwerbsteuer will den „Grundstückswechsel“ besteuern. Grundstückswechsel in diesem Sinne ist nicht nur der Eigentumsübergang an einem Grundstück (oder an einem ihm gleichgestellten Recht, z. B. Erbbaurecht), sondern auch die Übertragung der als „Verwertungsmöglichkeit“ bezeichneten Herrschaftsmacht über ein Grundstück.
4132Die Besteuerung der Rechtsvorgänge über ein Grundstück durch die Grunderwerbsteuer ist die Ursache für die Befreiung desselben Tatbestands durch die Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 9a UStG). Dafür genügt, dass der Vorgang grunderwerbsteuerbar ist.
II. Die Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz
1. Besteuerungstatbestände
4133Ein Kaufvertrag, der den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Entsprechendes gilt für andere Vorgänge, die den Anspruch auf Übereignung begründen (die Auflassung § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG) oder die Übereignung herbeiführen oder herbeigeführt haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG), ferner die anderen Ersatztatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 GrEStG) sowie Rechtsvorgänge, die die Verwertungsbefugnis über ei...