Unternehmens- und Praxisübertragungen
8. Aufl. 2014
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E. Gewerbesteuer
Schrifttum: Dörr/Fehling, Gewerbesteuerfalle Teilbetriebsveräußerung, NWB 2008, 4471; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 7. Aufl., München 2009; Korezkij, Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG, Stuttgart/München 2003; Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl., Köln (Loseblatt); Schöneborn, Gewerbeverluste gem. § 10a GewStG bei Personengesellschaften – Auswirkungen des § 8c KStG bei „darüber hängenden“ Kapitalgesellschaften, NWB 2011, 366.
I. Allgemeines
4061Mit der Veräußerung des ganzen Betriebs gilt gewerbesteuerrechtlich der Gewerbebetrieb als vom Veräußerer eingestellt und als vom Erwerber neu gegründet. Im Zeitpunkt der Übertragung des Gewerbebetriebs erlischt also die Gewerbesteuerpflicht des Veräußerers und beginnt die des Erwerbers (§ 2 Abs. 5 und § 5 Abs. 2 GewStG).
Eine natürliche Person kann – im Gegensatz zu Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – mehrere Gewerbebetriebe unterhalten.
Mehrere Gewerbebetriebe sind anzunehmen, wenn die gewerblichen Bestätigungen nicht wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch zusammenhängen. Anhaltspunkte für die Beurteilung dieser Frage können die Gleichartigkeit/Ungleichartigkeit der ...