Unternehmens- und Praxisübertragungen
8. Aufl. 2014
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C. Körperschaftsteuer
3976Körperschaftsteuerlich sind neben den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen in der Unternehmensnachfolge zwei Vorschriften besonders zu beachten. Beide betreffen den Share Deal und enthalten zum einen Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (§ 8b KStG) und Regeln zum Untergang vorhandenener Verlustvorträge (§ 8c KStG).
I. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Schrifttum: Ditz/Tcherveniachki, Keine Anwendung des § 8b KStG i. d. F.2002 auf vergebliche Due-Diligence-Kosten – Kritische Würdigung des , DB 2013 S. 673, DB 2013, 1634; Dötsch/Pung, § 8b Abs. 1 bis 6 KStG: Das Einführungsschreiben des BMF, DB 2003, 1016; Intemann, Die Neuregelung zur Steuerpflicht von Streubesitzdividenden, BB 2013, 1239; Kohlhaas/Kranz, Praktische Probleme bei der Anwendung von § 8b KStG – Eine Untersuchung jenseits einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Norm, GmbH-Rdsch. 2011, 711, Wiese/Lukas, Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien, nach dem GmbH-Rdsch. 2014, 238; Schild/Eisele, Die Steuerbefreiungen nach § 8b – Das neue DStZ 2003, 443.
3977Nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer ...