Unternehmens- und Praxisübertragungen
8. Aufl. 2014
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C. Unternehmensveräußerung, Unternehmensübertragung
Schrifttum: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., München 2014; Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 6. Aufl., München 2006; Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, 7. Aufl., Köln 2010; Holzapfel/Pöllath, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 14. Aufl., Köln 2010; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl., München 2014; Seibt (Hrsg.), Beck`sches Formularhandbuch Mergers & Acquisitions, 2. Aufl., München 2012; Schiffers, Behalte- und Nachversteuerungsfristen beim Unternehmenskauf, GmbH-StB 2003, 71; Wollweber, Steuerfolgen von Steuerklauseln – Wer zahlt an wen?, AG 2013, 796.
I. Zum Begriff „Veräußerung“
1. Allgemeines
281Der Begriff der Veräußerung ist gesetzlich nicht definiert.
Zivilrechtlich wird damit die Übertragung des rechtlichen Eigentums bezeichnet, und zwar die entgeltliche wie die unentgeltliche Rechtsübertragung.
282Einkommensteuerrechtlich wird unter Veräußerung grundsätzlich nur eine entgeltliche Übertragung, und zwar sowohl des rechtlichen als auch des wirtschaftlichen Eigentums an einem Gegenstand von einem Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt verstanden.
283Es ist zwischen dem schuldrechtlichen Geschäft (z. B. Kaufvertrag), der die Verpflichtung zur Veräußerung begründet, und der Erfüllung selbst (der tatsächlichen Durchführung der Veräußerung) zu unterscheiden.