Verluste aus der Unterhaltung eines Gartenbaubetriebs, der über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Gesamtverlust von 470.170
� geführt hat, den die Klägerin bis zum Ruhestand noch 11 Jahre weiterführen möchte, für den nach einem Gutachten der Landwirtschaftskammer
jährlich ein Gewinn von 9.500 � erzielbar wäre, für den keine Maßnahmen zur Kostensenkung ersichtlich sind, die zu einem Totalgewinn
führen könnten, für den die Klägerin zudem lediglich eine völlig unsubstantiierte Gewinnprognose vorgelegt hat und den die
Klägerin nicht 20 Jahre betrieben hätte, hätte sie ausschließlich von dem Betrieb ihren Lebensunterhalt betreiben müssen,
bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2966 Nr. 49 EFG 2014 S. 2120 Nr. 24 CAAAE-79125
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