Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 22 vom Seite 1062

Vereinfachungsregelung für die Umsatzsteuer auf Altteile

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

Haben Sie auch eine fachliche Frage? [i]bbk-leserfrage@nwb.de Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

Der [i]Rechnung mit Altteilesteuer Spediteur S lässt seinen Lkw in der Kfz-Werkstatt K wegen einer defekten Lichtmaschine reparieren und erhält die folgende Rechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lieferung und Montage einer Austauschlichtmaschine
2.000,00 €
zuzüglich 19 % MwSt
380,00 €
Altteile Mehrwertsteuer*
28,50 €
Summe
2.408,50 €
*Bemessungsgrundlage 10 % von 1.500,00 € = 150 € davon 19 %.

Wie [i]USt-Belastung höher als 19 % und Aufzeichnungspflichten ist die Umsatzsteuer rechtlich einzuordnen, da sie letztlich mehr als 19 % beträgt? Wie muss die Vorsteuer richtig verbucht werden, um die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zu erfüllen und eine zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sicherzustellen?

Antwort

I. Vereinfachungsregelung für Austauschteile

Die [i]Vereinfachung bei Verwendung reparierter Austauschteile Berechnung der Umsatzsteuer beruht auf einer von der Finanzverwaltung mit der Kraftfahrzeugwirtschaft getroffenen Vereinfachungsregelung im Zusammenhang mit Austauschlieferungen:

Werden defek...