Fallsammlung Abgabenordnung
16. Aufl. 2010
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Kapitel 4: Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten
Nichtigkeit, Adressierung und Übermittlung von Steuerbescheiden und Feststellungsbescheiden
Fall 6
Sachverhalt:
Anwald ist alleiniger Kommanditist der Bau-GmbH und Co. KG. Einzige Komplementärin der Kommanditgesellschaft war die Südbau-GmbH. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war Anwald.
Im Jahre 06 wurden die GmbH und die KG im Handelsregister gelöscht. Steuererklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte 06 der KG, sowie für die Umsatzsteuer des Jahres 06 der KG und der GmbH wurden nicht mehr abgegeben. Daraufhin erließ das Finanzamt im Jahre 08 Schätzungsbescheide (§ 162 AO). Den Gewinn der KG schätzte das Finanzamt auf 80 000 €. Der Feststellungsbescheid trug die Anschrift: Herrn Anwald, betreffend die Firma Bau-GmbH und Co. KG. Der Gewinn wurde dem Gesellschaftsvertrag entsprechend mit 60 000 € an Anwald und 20 000 € an die Südbau-GmbH verteilt. Aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer der KG auf 200 000 € fest. Im Anschriftenfeld des Umsatzsteuerbescheides war Anwald bezeichnet, in den Erlä...