Lehrbuch Umsatzsteuer
16. Aufl. 2014
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Kapitel 11: Rechnung (§§ 14 – 14c UStG)
11.1 Vorbemerkung
584Seit der Einführung der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug zum spielt die Rechnung im Umsatzsteuerrecht eine sehr wichtige Rolle. Mit der Rechnung wird sowohl die entstehende Umsatzsteuer dokumentiert als auch die Grundlage für die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers gelegt.
Durch die sog. EU-Rechnungsrichtlinie (Richtlinie 2001/115/EG des Rates v. ) wurden die Anforderungen an eine Rechnung auf europäischer Ebene harmonisiert. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wurden die Vorschriften über die Rechnungsstellung mit Wirkung vom völlig neu gegliedert und zum Teil auch neu gefasst.
An die Stelle der §§ 14 und 14a (UStG a. F.) sind die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG i. d. F. des StÄndG 2003 getreten. Gleichzeitig wurden die zu § 14 UStG ergangenen Durchführungsbestimmungen (§§ 31 bis 34 UStDV) neu gefasst.
585Die Vorschriften über den zu hohen bzw. den unberechtigten Steuerausweis (§ 14 Abs. 2 und 3 UStG a. F.) wurden in § 14c UStG zusammengefasst. In dieser Vorschrift sind auch die Voraussetzungen der Berichtigung derartiger Rechnungen geregelt; insoweit hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des