Kein Abzug von Zeitschriftenkosten ohne Fachtitel ausweisenden Beleg
Leitsatz
1) Der Werbungskostenabzug mit der Behauptung, es handle sich um Fachliteratur, ist zu versagen, wenn lediglich Quittungen
und Kassenbons vorgelegt werden können, in denen jeweils "Presseerzeugnisse" oder "Fachzeitschriften" vermerkt ist. Eine frühere
Anerkennung durch das Finanzamt, die auf arbeitsökonomischen Prinzipien beruht hat, schafft insoweit keine Bindungswirkung.
2) Darüber hinaus ist bei gemischt nutzbaren Zeitschriften darzulegen, dass diese weit überwiegend beruflich verwendet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2457 Nr. 41 BBK-Kurznachricht Nr. 20/2014 S. 939 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2014 S. 3140 RAAAE-75034
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