Zu den Voraussetzungen des Beibehaltens
eines Inlandswohnsitzes, wenn der Kindergeldberechtigte die Kinder
bei einem Auslandsschulaufenthalt begleitet.
Leitsatz
1. Im Rahmen einer Prognoseentscheidung
ist aufgrund der objektiven Gegebenheiten darüber zu befinden, ob
das Innehaben der Wohnung unter solchen Umständen erfolgt, die auf
das künftige Verhalten schließen lassen, nämlich dass die Person
die Wohnung als Wohnsitz beibehalten und benutzen wird.
2. Grundsätzlich teilen minderjährige
Kinder nach § 11 BGB den Wohnsitz der Eltern, soweit sie nicht aufgrund
einer eigenen „natürlichen“ Entscheidung einen eigenen Wohnsitz
begründen. Es genügt die Vermittlung des Besitzes durch die Eltern
als tatsächliche Wohnmöglichkeit.
3. Auch ein längerer Schulaufenthalt
im Ausland steht dem Beibehalten des bisherigen familiären Wohnsitzes
nicht entgegen; eine generelle und abstrakte zeitliche Vorgabe besteht
nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAE-74653
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