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FG Münster Urteil v. - 8 K 2198/11 F

Gesetze: EStG § 17, AO § 173 Abs 1 Nr 2

Änderung von Steuerbescheiden

Unterlassen der Erklärung eines Verlustes nach § 17 EStG als grobes Verschulden des Beraters

Leitsatz

Vergisst der Steuerberater bei Erstellung der Steuererklärung die Eintragung eines Verlustes nach § 17 EStG, handelt er grundsätzlich grob fahrlässig, wenn sein Mandant ihn auf den für den Mandanten wichtigen Aspekt zuvor mehrfach angesprochen hat und der Berater den Aspekt gesondert geprüft hat, es sei denn, ganz besondere Umstände haben dem Berater von der Eintragung abgehalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 336 Nr. 11
GmbH-StB 2015 S. 18 Nr. 1
PStR 2014 S. 244 Nr. 10
GAAAE-73743

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