Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung durch Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen allein wegen des Ausweises einzelner Räumlichkeiten eines Zweifamilienhauses als Unternehmenssitz?
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Sind die einer AG überlassenen Räumlichkeiten, in denen sich deren Unternehmenssitz befindet, auch dann eine die sachliche Verflechtung begründende wesentliche Betriebsgrundlage, wenn die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht und die Nutzfläche nur etwa 2 % der von der AG an ihren drei weiteren Standorten insgesamt genutzten Räumlichkeiten ausmacht?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAE-73648