Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2016

Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG für in Österreich erfolgte Besteuerung des Vorerwerbs

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In Österreich besteuerter Vorerwerb - Anwendbarkeit von § 27 ErbStG: Ist Voraussetzung für eine Steuerermäßigung nach § 27 Abs. 1 ErbStG, dass der vorherige Erbfall dem deutschen Erbschaftsteuerrecht unterlegen hat? - Verstößt eine Beschränkung des Anwendungsbereichs gegen Europarecht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
CAAAE-73646