Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Zulässigkeit
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Ist ein Einspruch, der nach Ablauf der (einmonatigen) Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegt wurde, zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
OAAAE-73642