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BFH  - I R 18/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 1 Abs 3, EStG § 2 Abs 5b, EStG § 32d, EStG § 43 Abs 5, EStG § 50 Abs 2 S 2 Nr 2, EStG § 39 Abs 5a, DBA Belgien

Rechtsfrage

Revision des Klägers: Der in Belgien lebende Kläger begehrt die Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a EStG. Müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 2 Abs. 5b EStG bei der Prüfung der absoluten und relativen Einkunftsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG unberücksichtigt bleiben?

Revision des Beklagten: Ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs ausschließlich durch Erlass eines Nachforderungsbescheides gemäß § 39 Abs. 5a EStG vorzunehmen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG nicht gegeben sind, und/oder unter welchen Voraussetzungen ist daneben auch die Möglichkeit einer Veranlagung gegeben?

Einkünfte aus Kapitalvermögen; Einkunftsgrenze; Lohnsteuerabzug; Nachforderung; Unbeschränkte Steuerpflicht; Zusammenveranlagung

Fundstelle(n):
GAAAE-73286

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