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StuB Nr. 18 vom Seite 698

Rückkehr vom IFRS- zum HGB-Konzernabschluss

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U AG war einige Jahre am geregelten Markt notiert und musste daher gem. IAS-VO der EU ihren Konzernabschluss nach IFRS unter Beachtung der Zusatzanforderungen des § 315a Abs. 1 HGB (Lagebericht usw.) aufstellen. Zum wechselt sie in den Entry Standard (Freiverkehr) der Börse. Dieser ist kein geregelter Markt i. S. von Art. 4 der IAS-VO. Die U kann sich daher nun frei entscheiden, ob sie einen HGB- oder wahlweise (§ 315a Abs. 3 HGB) (weiterhin) einen IFRS-Konzernabschluss aufstellt.

U entscheidet sich für Ersteres. Wesentliche Ansatzunterschiede ergeben sich nur bei den nicht konsolidierungsbedingten aktiven latenten Steuern (Ansatzpflicht nach IAS 12, Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB), wesentliche Bewertungsunterschiede nur bei Aktienanlagen (Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 HGB vs. höhere fair value-Bewertung nach IAS 39) und bei Pensionen (wegen eines nach IAS 19 nicht geglätteten und daher niedrigeren Diskontierungszinssatzes als nach § 253 Abs. 2 HGB). U setzt keine aktiven latenten Steuern im HGB-Konzernabschluss an.

II. Fragestellung

  • Wie ist der Übergang von IFRS auf HGB darzustellen?

  • Sind evtl. Ansatz-/Bewertungsunterschiede erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu beseitige...