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Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung des Ehrenamts – BMF klärt weitere Fragen zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG
Pauschale Entschädigungen umsatzsteuerfrei möglich
[i]Engelsing/Schmidt, NWB 19/2013 S. 1474Mit (BStBl 2013 I S. 452) konkretisierte das BMF die Anforderungen für die Umsatzsteuerbefreiung angemessener Entschädigungen für Zeitversäumnis bei ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG. Insbesondere für die Steuerbefreiung der in der Praxis überwiegend pauschal gezahlten Entgelte wurde ein sinnvoller Ansatz gefunden. Die in Abschn. 4.26.1 UStAE niedergelegte Auffassung der Finanzverwaltung bietet eine gute Grundlage für die Umsatzsteuerbefreiung ehrenamtlich Aktiver, die für ihre Tätigkeiten insgesamt [i]Maximal 17.500 €/Jahrnicht mehr als die – unter weiteren Bedingungen – nicht zu beanstandenden 17.500 € pro Jahr erhalten.
Eingabe der Verbände wegen weiterer praktischer Anwendungsfragen
Da es [i]Weitere Klarstellungen erforderlichaber auch nach dem praktische Anwendungsfragen gab, forderten mehrere Verbände (Bund der Steuerzahler Deutschland, Deutscher Feuerwehrverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutscher Bauernverband, Deutscher Fußball-Bund, Zentralverband des Deutschen Handwerks) im [i]NWB 31/2013 S. 2450Juni 2013 in einer gemeinsamen Eingabe insbesondere folgende Klarstellungen (vgl. ):
Eine ...