Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
4. Aufl. 2013
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§ 40 Verfahren vor Verwaltungsbehörden
Vorbemerkung
Zum ist der sechste Abschnitt der StBVV grundlegend verändert worden. Die §§ 40 und 44 StBVV wurden neu gefasst und die §§ 41 bis 43 wurden aufgehoben. Da diese Änderung jedoch erst zum eingetreten ist, werden die aufgehobenen Vorschriften noch kommentiert, sie sind kursiv verfasst.
Erläuterungen
I. Allgemeines
1. Anwendung der Vorschrift
1Im Anschluss an das steuerliche Verwaltungsverfahren (Erstellen der Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide) kann sich ggf. ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren gem. §§ 347 ff. AO anschließen, in den meisten Fällen durch Einlegen eines Einspruchs gegen einen Verwaltungsakt, insbesondere gegen einen Steuerbescheid. Neben diesen förmlichen außergerichtlichen Rechtsbehelfen werden im Schrifttum überwiegend auch die nichtförmlichen Rechtsbehelfe wie Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde unter den gebührenrelevanten Tatbeständen dieser Vorschrift genannt.
2Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren beginnt also mit dem einzulegenden Rechtsbehelf gegen die Entscheidung de...