Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 85 Wechsel der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG
Einleitung
Ersatz des Abzugsverfahrens zum ;
Anwendungszeitpunkt gem. § 27 Abs. 4 UStG;
Sinn des Steuerschuldnerwechsels auf den Leistungsempfänger ist die Sicherung des Steueraufkommens.
Hauptteil
bestimmte steuerpflichtige Umsätze
Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet bzw. im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG);
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG);
Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG);
Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG);
Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte durch ausländische Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG) sowie Lieferungen von Gas und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG);
Handel mit Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG);
Lieferung von Altmetallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG);
Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG);
Lieferung von bestimmtem Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG);
Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab 5 000 € (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG).
bestimmter Leistungsempfänger
Unternehmer oder juristische Person;
Besonderheit bei Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen und Lieferungen von Gas und Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen (§ 13b Abs. 5 UStG): Leistungsempfänger muss selber nachhaltig Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen bzw. Erdgaslieferungen erbringen oder ebens...