Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 84 Vorsteuerberichtigung, § 15a UStG
Einleitung
die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG ist eine Ergänzungsvorschrift zu § 15 UStG;
maßgebend für den Vorsteuerabzug ist die Verwendungsabsicht zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs;
§ 15a UStG passt den Vorsteuerabzug den tatsächlichen Verhältnissen an;
Beispiel: Gebäudeerrichtung mit Absicht der steuerpflichtigen Vermietung und anschließender steuerfreier Vermietung.
Hauptteil
Berichtigungsobjekt
Wirtschaftsgut, das mehrfach im Unternehmen genutzt wird, § 15a Abs. 1 UStG;
Wirtschaftsgut, das nur einmalig genutzt wird, § 15a Abs. 2 UStG;
Einbauten in oder sonstige Leistungen an Wirtschaftsgütern, § 15a Abs. 3 UStG;
übrige sonstige Leistungen, für die in der Steuerbilanz ein Aktivierungsgebot bestünde, § 15a Abs. 4 UStG;
nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, § 15a Abs. 6 UStG.
Änderung der Verhältnisse
Änderung der tatsächlichen Verwendung, z. B. von steuerfreier Vermietung zu steuerpflichtiger Vermietung;
Änderung durch erstmalige Verwendung beim Umlaufvermögen;
Änderung durch Wechsel der Besteuerungsform, z. B. von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung;
Änderung durch Veräußerung oder Entnahme im Berichtigungszeitraum;
Änderung der rechtlichen Beurteilung;
Änderung bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken.
Beachtung des Berichtigungszeit...