Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 78 Ort der Beförderungsleistungen
Einleitung
sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG;
eigenständige Hauptleistung oder Nebenleistung;
wenn Nebenleistung, dann teilt die Beförderungsleistung das Schicksal der Hauptleistung;
wenn Hauptleistung, dann Ortsbestimmung nach §§ 3b, 3a Abs. 8 oder 3a Abs. 2 UStG.
Hauptteil
Personenbeförderung (unabhängig vom Leistungsempfänger)
im Inland: § 3b Abs. 1 Satz 1 UStG (Strecke);
Inland und Drittland: § 3b Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG (steuerbar ist der Streckenanteil im Inland);
Inland und übriges Gemeinschaftsgebiet: § 3b Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG (steuerbar ist der Streckenanteil im Inland).
Güterbeförderung (abhängig vom Leistungsempfänger)
im Inland: § 3b Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG (wenn Leistungsempfänger Nichtunternehmer ist) bzw. § 3a Abs. 2 UStG (wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist);
Inland und Drittland: § 3b Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 UStG (wenn Leistungsempfänger Nichtunternehmer ist) bzw. § 3a Abs. 2 UStG (wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist);
Inland und übriges Gemeinschaftsgebiet: § 3b Abs. 3 UStG (wenn Leistungsempfänger Nichtunternehmer ist) bzw. § 3a Abs. 2 UStG (wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist).
Besonderheiten
keine Aufteilung bei kurzen in- oder ausländischen Streckenanteilen gem. §§ 2 bis 7 UStDV;
Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 UStDV bei bestimmten grenzüberschreite...