Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 76 Ort der Lieferung
Einleitung
steuerbar sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG nur die Lieferungen, die im Inland ausgeführt werden;
Definition „Inland“ gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG;
Ortsbestimmungen enthalten die §§ 3, 3c, 3e, 3f und 3g UStG.
Hauptteil
Prüfungsreihenfolge gem. § 3 Abs. 5a UStG
§ 3c UStG: Ort der Lieferung in besonderen Fällen, Beispiel: Warenlieferung eines niederländischen Unternehmers an deutsche Privatpersonen und Überschreiten der deutschen Lieferschwelle von 100.000 €;
§ 3e UStG: Ort der Lieferung während einer Beförderung innerhalb der EU an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn,
§ 3f UStG: Ort der unentgeltlichen Lieferungen gem. § 3 Abs. 1b UStG,
§ 3g UStG: Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte,
§ 3 Abs. 8 UStG: Ort der Lieferung in Fällen der Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet, Beispiel: Warenlieferung aus der Schweiz ins Inland und zwar „verzollt und versteuert“;
§ 3 Abs. 7 UStG: Ort der Lieferung in Fällen ohne Beförderung oder Versendung, Beispiel: Montagelieferung oder Grundstücksverkauf;
§ 3 Abs. 6 UStG: Ort der Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung.
Nach dem Grundsatz des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG werden bewegte Lieferungen am Beginn des Transports ausgeführt. Der Grundsatz kommt nur dann zur Anwendung, wenn die vorrangigen Ausnahmevorschr...