Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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8. Körperschaftsteuerrecht/Vereinsrecht
Thema 71 Besteuerung gemeinnütziger Vereine
Einleitung
Vereine unterliegen dem Grundsatz nach der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG)
Steuerbefreiungen bzw. steuerliche Vorteile für gemeinnützige Vereine ergeben sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG, § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Steuersatz 7 %), soweit nicht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird
Gewerbesteuerpflicht nur für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins (§ 2 Abs. 3 GewStG)
Hauptteil
Voraussetzungen steuerbegünstigte Zwecke: vgl. §§ 51 – 68 AO, insbes.
gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke (§§ 52 – 54 AO)
Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit (§§ 55 – 57 AO), in diesem Zusammenhang, Problem der zeitnahen Mittelverwendung und Möglichkeit der Rücklagenbildung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5, § 58 Nr. 6, 7 AO)
Einhaltung der Satzungsbestimmungen (§ 63 AO)
Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (vgl. § 64 AO)
Steuerpflicht besteht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, soweit sie nicht Zweckbetriebe darstellen, oder wenn Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 45 000 € übersteigen
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO): selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmen-/Vorteilserzielungsabsicht; über Vermögensverwaltung hinausgehend