Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 57 Schuldzinsen im Ertragsteuerrecht
Einleitung
Schuldzinsen als (grds. sofort) abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Wesentliche Einschränkung des Grundsatzes in der Einkommensteuer durch § 4 Abs. 4a EStG und in der Gewerbesteuer durch Hinzurechnung von Schuldzinsen (§ 8 Nr. 1a GewStG).
Hauptteil
Schuldzinsen in der Einkommensteuer
beruflich/betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind bei der Einkünfte-/Gewinnermittlung abzugsfähig (Problematik: Abgrenzung der privat veranlassten Schuldzinsen z. B. bei gemischten Bankkonten, Zwei-Konten-Modell)
kein Sofortabzug eines betrieblichen Damnums, Verteilung über Darlehenslaufzeit, aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG (Ausnahme: Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Abfluss-Prinzip, § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG)
Schuldzinsen teilen Schicksal des fremdfinanzierten Wirtschaftsgutes (Entnahme des Wirtschaftsgutes → Schuldzinsen werden zu nicht abzugsfähigen Privatausgaben oder zu Werbungskosten bei Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen z. B. aus Vermietung → sog. „Umwidmung“)
Einschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen bei Überentnahmen (= Entnahmen übersteigen Summe aus Gewinn und Einlagen), § 4 Abs. 4a EStG. Nicht abziehbar sind: Schuldzinsen in Höhe von 6 % der Überentnahmen (des Wirtschaftsj...