Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 51 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einleitung
Vierte Einkunftsart im Einkommensteuerrecht. Zugehörigkeit zu den Überschusseinkünften. Zentrale Gesetzesnorm: § 19 EStG.
Hauptteil
Definitionen
Arbeitnehmer: § 1 LStDV (Schulden der Arbeitskraft, Eingliederung in geschäftlichen Organisationsablauf des Arbeitgebers, Weisungsgebundenheit . . .)
Arbeitslohn: § 2 LStDV (alle Einnahmen aus Dienstverhältnis; Entgelt für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft)
kein Arbeitslohn: übliche Betriebsveranstaltung (1-tägig, ohne Übernachtung, nicht mehr als 2 Veranstaltungen pro Jahr, max. 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung), Aufmerksamkeit (z. B. Geschenke) bis zu einem Wert von 40 €, betriebliche Fort- und Weiterbildungsleistungen
Einnahmen
zu den Einnahmen zählen im Wesentlichen Löhne und Gehälter für Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst sowie Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (Arbeitslohn), § 19 Abs. 1 EStG
Besonderheit bei Versorgungsbezügen (= bestimmte Bezüge und Vorteile aus früheren Leistungen, vgl. § 19 Abs. 2 EStG): Versorgungsfreibetrag von 40 % der Bezüge, max. 3 000 €, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 900 €, Abschmelzen der Beträge ab 2005, besonderer Werbungskosten-Pauschbetrag von...