Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 50 Dualismus der Einkunftsarten
Einleitung
Nach § 2 Abs. 2 EStG sind die sieben Einkunftsarten in zwei Gruppen eingeteilt:
Gewinneinkünfte
Überschusseinkünfte
dementsprechend sieht das Gesetz eine unterschiedliche Einkünfteermittlung für beide Gruppen vor (sog. Dualismus der Einkünfteermittlung)
Hauptteil
Gewinneinkünfte
Einkünfte = Gewinn/Verlust
Gewinnermittlungsarten nach dem EStG
BV-Vergleich, § 4 Abs. 1 EStG (L+F mit Buchführungspflicht oder selbständig Tätige mit freiwilliger Buchführung)
BV-Vergleich, § 5 i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG (Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht oder freiwilliger Buchführung)
Überschussrechnung, § 4 Abs. 3 EStG (Stpfl. ohne Buchführungspflicht und ohne freiwillige Buchführung)
Tonnagebesteuerung, § 5a EStG (Handelsschiffe im internationalen Verkehr)
Durchschnittssätze bei L+F, § 13a EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte = Überschuss/Verlust
Ermittlung: Einnahmen (§ 8 EStG) ./. Werbungskosten (§ 9 EStG) = Überschuss/Verlust
Besonderheiten bei den Kapitaleinkünften (§ 2 Abs. 5b EStG)
Verlustausgleich: Verrechnung negativer Einkünfte mit positiven Einkünften im gleichen Veranlagungszeitraum
horizontaler Verlustausgleich: innerhalb der gleichen Einkunftsart
vertikaler Verlustausgleich: bei anderen Einkunftsarten (ab VZ 2004 wieder unbegrenzt möglich)
Verlustabzug (§ 10d EStG): Abzug nicht ausg...