Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 35 Wertaufholung und Wertbeibehaltung im Jahresabschluss
Einleitung
Wertminderungen von Vermögensgegenständen unter die (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) können/müssen durch entsprechende Abschreibungen berücksichtigt werden
entfallen die Gründe für die außerplanmäßigen Wertminderungen, sehen Handelsrecht/Steuerrecht unterschiedliche Regelungen zur Wertaufholung/Wertbeibehaltung vor.
Hauptteil
Handelsrecht
Wahlrecht: Beibehaltung niedrigerer Wertansatz oder Zuschreibung auf höheren Wert (auch Zwischenwerte möglich) bei handelrechtlichen Abschreibungen (ohne planmäßige, § 253 Abs. 5 HGB) und bei steuerrechtlicher Abschreibung (§ 254 HGB)
Zuschreibung max. bis zu den (planmäßig fortgeführten) AK/HK
nach Vornahme außerplanmäßiger Abschreibung mussten Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften handelsrechtlich bisher keine Zuschreibung vornehmen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen waren; bei Anlage- als auch bei Umlaufgütern konnte die Wertaufholung freiwillig erfolgen, so dass Bilanzansatz durch die bilanzpolitische Zielsetzung des Kaufmanns bestimmt war
für Kapitalgesellschaften galt dieses Zuschreibungswahlrecht nicht, sie waren zur Wertaufholung ve...