Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 32 Notwendiges/gewillkürtes Betriebsvermögen, notwendiges Privatvermögen
Einleitung
Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfordert genaue Abgrenzung zwischen BV und PV (BV = Grundlage für Gewinnermittlung)
Zuordnung wichtig für betriebliche oder private Veranlassung von Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen (z. B. Abschreibung, Veräußerungsgewinne/-verluste) und entscheidend für die Versteuerung stiller Reserven
Hauptteil
Grundsätze
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Mandanten genutzt werden oder dazu bestimmt sind (= notwendiges Betriebsvermögen) oder die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind (= gewillkürtes Betriebsvermögen), müssen Betriebsinhaber wirtschaftlich zuzurechnen sein (§ 39 AO)
Abgrenzung (abnutzbar, nicht abnutzbar, materiell, immateriell, langlebig, kurzlebig, Anlagevermögen, Umlaufvermögen)
notwendiges BV: ausschließliche/unmittelbare eigenbetriebliche Nutzung/Bestimmung, eigenbetriebliche Nutzung zu mehr als 50 % (Maschinen, Patente, Waren, Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe …), tatsächliche Zweckbestimmung, ko...