Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 29 Form, Gliederung und Inhalt einer Bilanz
Einleitung
gesetzliche Verpflichtung von Kaufleuten zur Aufstellung einer Bilanz (§ 242 HGB)
hinsichtlich der Zwecke der Bilanz (Gewinnermittlung, Gläubiger-/Gesellschafterinformation, Besteuerung) soll Vergleichbarkeit durch Anforderungen an Gliederung und Inhalt erzielt werden
Ansatz- und Bewertungswahlrechte ermöglichen Einflussnahme auf Höhe des Gewinns (Bilanzpolitik)
Hauptteil
Grundsätze (vgl. §§ 243 ff. HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten (z. B. Vollständigkeit [§ 246 Abs. 1 HGB], Bilanzklarheit [§ 243 Abs. 2 HGB], Einzelbewertung [§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB], Bilanzenzusammenhang [§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG], Vorsichtsprinzip [§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB], Bewertungsstetigkeit [§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB])
Klarheit, Übersichtlichkeit, deutsche Sprache, Euro (§ 244 HGB), Unterzeichnung durch Kaufmann (§ 245 HGB)
wesentlicher Inhalt (§ 247 HGB): gesonderter Ausweis und hinreichende Aufgliederung von Anlage-/Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzierungsverbote beachten (§ 248 HGB), ebenso werterhellende Umstände, nicht aber wertbeeinflussende
Passivierung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 HGB)
Angabe bestimmter Haftungsverhältnisse unter der Bilanz (§ 251 HGB)
Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften/Personenhandelsgesellscha...